Wartung, Reparatur, Verkauf, Einbau
Wartung/ Einbau von Feststellanlagen/ Türschließer
Fluchtwegsicherung
Wartung/ Einbau von Fluchtwegssicherung (Fluchttürterminals )
Für die Türen/Toren werden in der DIN 4102-5 die Anforderungen geregelt.
Wir unterscheiden zwischen folgenden Feuerwiderstandsklassen: T30, T60, T90, T120 und T180. Das T steht für Tür/Tor und die Zahl dahinter gibt die Dauer an, wie viel Minuten der Durchtritt des Feuers verhindert wird.
Es gibt weitere Unterteilungen, z.B. eine einflüglige Tür (T90-1), zweiflüglige Tür (T90-2)
Des weiteren ist die Dauer hier nochmals genau beschrieben:
T30 = 30minuten Feuerhemmend
T60 = 60minuten Hochfeuerhemmend
T90 = 90minuten Feuerbeständig
Eine Verglasung in einer Brandschutztür wird z.B. F90- Verglasung genannt. Die Feuerwiderstandklasse der Verglasung muss die gleiche wie die Tür sein.
Je nach Gebäudenutzung und Anforderung an die Wand richtet sich die erforderliche Feuerwiderstandklasse. Zusätzlich gibt es auch Rauchdichte Abschlüsse. Welche den durchtritt von Rauch verhindern. Eine Brandschutztür/-tor muss nicht immer Rauchdicht sein, umgekehrt gibt es rauchdichte Türen, die keine Anforderung an den Feuerwiederstand erfüllen. Die Rauchdichtigkeit wird durch RS gekennzeichnet, welches sich z.B. T30-RS nennt. Die Dichtheit wird durch eine Dichtung gewährleistet die auf allen Seiten eingebaut ist. Sie verhindert den Durchtritt von heißem und kaltem Rauch (<200 Grad) und soll für eine Zeit von ca. 10 Minuten die Rettung von Mensch und Tier ohne Atemprobleme gewährleisten.
Es gibt auch Türen/Toren welche mit einer Feststellanlage zusammen verbaut sind. Diese besitzen einen Brandmelder. Sobald dieser Alarm schlägt weil er Rauch detektiert hat, gibt er ein Signal an die Feststellanlage weiter, welche die Magnetplatte auslöst, wodurch die Tür automatisch komplett schließt.
In Deutschland darf ein Feuerabschluss nie verkeilt oder ähnliches werden, dies wird Strafrechtlich verfolgt !!!